Brandschutzhelfer

Brandschutz in Theorie und Praxis

Brandschutzhelfer-Ausbildung nach ASR 2.2 und GUV-V A1 / BGV A1

Fachkundige Unterweisung mit praktischen Übungen durch die Brandschutz-Experten von AJP.

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die Unfallverhütungsvorschrift BGV A1 bzw. GUV-V A1 sowie die Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A2.2 stellen die wesentlichen rechtlichen Grundlagen für die Notwendigkeit von Brandschutzhelfern dar.

Danach hat der Arbeitgeber eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch fachkundige Unterweisung und praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen und als Brandschutzhelfer zu benennen. Ziel der Ausbildung sind der sichere Umgang mit und der Einsatz von Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden ohne Eigengefährdung und zur Sicherstellung des selbstständigen Verlassens (Flucht) der Beschäftigten.

Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ist bei normaler Brandgefährdung nach ASR A2.2 (z. B. Büronutzung) in der Regel ausreichend. Je nach Art des Unternehmens, der Brandgefährdung, der Wertekonzentration und der Anzahl der während der Betriebszeit anwesenden Personen (z. B. Mitarbeiter, betriebsfremde Personen, Besucher und Personen mit eingeschränkter Mobilität) kann eine deutlich höhere Ausbildungsquote für die Entstehungsbrandbekämpfung sinnvoll sein.

Wir beraten Sie bei der Ermittlung Ihres individuellen Schulungsbedarfs, um Rechtssicherheit zu erlangen und bieten neben unseren festen Ausbildungsstandorten und -terminen auch individuell abgestimmte Vor-Ort–Seminare für Ihre Mitarbeiter an mit speziell auf Ihre Anforderungen und Gegebenheiten zugeschnittenen Praxisinhalten.

Kontaktieren Sie uns dazu oder bei Fragen zu Seminardetails und Seminarinhalten bitte über unser Kontaktformular oder telefonisch.

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